Allgemeine Infos


Bauen, Grunderwerb, Grundbesitz:

Zu diesem Themenkomplex findet sich im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Eitorf eine Zusammenstellung mit verschiedenen Anliegen und dem Ansprechpartner bei Ihrer Gemeindeverwaltung Eitorf.
hier klicken.

Besuchen Sie auch die Homepage der Gemeindewerke Eitorf.
Dort erhalten Sie vielfältige Informationen zur Ver- und Entsorgung und den Gebührenmaßstäben in den Bereichen Wasser und Abwasser, hier klicken.

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Ist Ihr Dach für Solarenergie geeignet?
Das neue Dachflächenkataster des Rhein-Sieg-Kreises gibt Auskunft.
Informieren Sie sich unter www.rhein-sieg-solar.de

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Heizspiegel für den Rhein-Sieg-Kreis - zum PDF-Faltblatt auf die Grafik klicken.



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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf

Aktuelle Bodenrichtwerte 2012
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2012 ermittelt und in der Zeit vom 02.02.2012 bis 14.02.2012 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck
Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind ab dem 15.03.2012 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Siegburg, den 27.02.2012
gez. Kütt
Vorsitzender

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