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| Haushaltsplan 2012 [12.544 KB] | |
| Haushaltsplan 2011 [8.856 KB] | Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 [267 KB] |
| Jahresabschluss 2009 [5.277 KB] |
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 GO NW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg, mit Schreiben vom 10.05.2011 angezeigt worden.
Die nach § 75 Abs. 4 GO NW erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 10.06.2011 erteilt worden.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. § 96 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme in Zimmer 111 des Rathauses öffentlich aus oder kann im Internet unter www.eitorf.de eingesehen werden
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
> eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt
> diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wordender
> Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
> der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Eitorf, 10.06.2011
Der Bürgermeister
Dr. Storch
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