Finanzen/NKF der Gemeinde
| Haushaltsplan 2010 - Entwurf - | Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 [13 KB] |
| Jahresabschluss 2008 [3.651 KB] |
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 GO NW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg, mit Schreiben vom 02.03.2010 angezeigt worden.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. § 96 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme in Zimmer 111 des Rathauses öffentlich aus oder kann im Internet unter www.eitorf.de eingesehen werden
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Eitorf, 07.04.2010
Der Bürgermeister
Dr. Storch



