Hintergrund ist, dass bei durchgeführten Auswertungen und einer Risikobewertung von Archivunterlagen, Grubenbildern etc. festgestellt wurde, dass der dortige verlassene Bergbauschacht aus der Mitte des 19. Jahrhunderts (der Maschinenschacht der ehem. „Grube Harmonie“) vordringlich zur Gefahrenabwehr zu überprüfen ist. Die Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg ist u.a. zuständig für alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauten des Landes NRW. Die durchgeführte Erkundungsbohrung hatte zum Ergebnis, dass der alte Schacht bis zu einer Tiefe von 30 m verfüllt werden muss, um Absackungen in dem Bereich dauerhaft zu verhindern. Bis dies erfolgt ist, darf die Fahrbahn in unmittelbarer Nähe insbesondere nicht mehr mit Schwerlastverkehr befahren werden. Die Verfüllung des Schachtes wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der hierfür notwendigen Arbeitsschritte mehrere Monate in Anspruch nehmen und voraussichtlich nicht vor Oktober diesen Jahres abgeschlossen sein. Damit der direkt angrenzend vorbeifahrende Verkehr nicht gefährdet wird und zum Schutz des Bergbauschachtes wurde auf Antrag der Bezirksregierung Arnsberg durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises eine halbseitige Sperrung der Straße angeordnet. Die Beurteilung der Gefährdungslage durch die alte Grubenanlage wird durch die Bezirksregierung Arnsberg vorgenommen und anhand des Baufortschrittes fortwährend überprüft.
Von der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Gemeinde Eitorf darüber informiert, dass eine halbseitige Sperrung der Harmoniestraße auf Höhe Hausnummern 31-35 aufgrund einer notwendigen Erkundungsbohrung sofort zu veranlassen war.