Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat in einer Ortsbegehung am 02.05.2024 gemeinsam mit dem Ordnungs-, Bau- und Schulamt sowie der Polizei die aktuelle Verkehrssituation im Bereich der Grundschule und des Kindergartens Alzenbach überprüft und neu bewertet.
Um die allmorgendliche Hol- und Bring Situation an der Alzenbacher Grundschule zu entschärfen, werden in Schulnähe sogenannte „Elternhaltestellen“ eingerichtet. Derzeit kommt es zum Schulbeginn immer wieder zu gefährlichen Situation, da Elterntaxis am Ende der Funkenbitze wenden und die schmale Straße gegenläufig befahren. Anwohner/innen und Lehrer/innen sowie die Eltern selbst wünschen sich seit längerem hier eine Veränderung.
In der Funkenbitze und auf der Siegtalstraße werden deshalb versuchsweise mehrere Elternhaltestellen eingerichtet. Die Eltern sollen zukünftig über die Straße „Am Forster Kreuz“ kommend, über die Canisiusstraße in Richtung „Funkenbitze“ einbiegen und dort rechtsseitig anhalten können, um dort ihre Kinder gefahrlos aussteigen zu lassen. Morgens von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr ist deshalb die Zufahrt von der Siegtalstraße in die „Funkenbitze“ gesperrt (unechte Einbahnstraße). So wird verhindert werden, dass sich Verkehrsteilnehmer in der schmalen Straße gegenseitig blockieren. Auch von der Bitzer Str. aus ist das Einfahren in die Canisisustraße zukünftig morgens von 07:00 bis 08:00 Uhr nicht mehr erlaubt (Schulstraße). Sollten Sie im angegebenen Zeitraum der Sperrung begründet (z. B. als Anwohner) in die Schulstraße einfahren müssen, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises (service3612@rhein-sieg-kreis.de). Das Straßenverkehrsamt prüft sodann, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Schulstraße erteilt werden kann. Für die Eltern der Schulkinder wird eine weitere Elternhaltestelle auf der Bitzer Straße eingerichtet.
Die vorgenannte neue Verkehrsführung hat auch Auswirkungen auf den Straßenabschnitt in der Canisiusstraße, zwischen Einmündung „Am Forster Kreuz“ und „Funkenbitze“. Der dortige bisherige verkehrsberuhigte Bereich innerhalb der Tempo-30-Zone erfüllt laut Aussage des Straßenverkehrsamtes nicht die geltenden rechtlichen Vorgaben. Diese Vorgaben könnten nur mit zusätzlichen baulichen Maßnahmen geschaffen werden, wie z.B. Straßeneinengungen oder Bodenschwellen, die die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung unterstützen. Der Ausschuss für Bauen und Sportstätten hat zuletzt beschlossen, dass keine solchen baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung des verkehrsberuhigten Bereiches veranlasst werden. Daher wird der bisherige verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und in die Tempo-30-Zone einbezogen. Außerdem entfällt für die Straße „Am Forster Kreuz“ die Einschränkung „Anlieger frei“.