Aktuelles • 18. November

Wahlen

In 2025 finden 2 Wahlen statt.

Bundestagswahl: Sonntag, 23. Februar 2025
Kommunalwahlen 
- Hauptwahl: Sonntag, 14. September 2025
- Mögliche Stichwahl (Bürgermeister/Landrat): Sonntag, 28. September 2025


Bundestagswahl Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, dass der / die Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl 2025 im Wählerverzeichnis steht und ihre Stimmen abgeben können. Außerdem enthält sie auch wichtige Angaben wie z.B. Adresse des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist.

Bisher wurden die Wahlbenachrichtigungen in Form einer (vergrößerten) Postkarte verschickt. Ab dieser Wahl werden sie durch eine Benachrichtigung in Briefform ersetzt.

Die Wahlbenachrichtigung werden voraussichtlich bis Anfang Februar verschickt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt der Gemeinde Eitorf (wahlen@eitorf.de oder 02243 89164 oder -162) informieren, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Das Vorlegen einer Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl.
Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 08 - 18 Uhr ins Wahllokal gehen und dort wählen.
Sie können auch Briefwahl machen. Bitte lesen Sie hier auch die Informationen zur Briefwahl.

Bundestagswahl Briefwahl

In der Zeit vom 10. bis zum 21. Februar 2025 wird das Briefwahlbüro geöffnet sein. Sie finden das Briefwahlbüro im Rathaus, Markt 1, 53783 Eitorf.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüro sind folgende:

  • Montag, 10. Februar bis Mittwoch, 12. Februar: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag, 13. Februar: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag, 14. Februar: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag, 17. Februar bis Mittwoch, 19. Februar: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag, 20. Februar: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag, 21. Februar: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro beantragen und dort auch gleich wählen. Sie müssen sich dazu ausweisen. Bitte bringen Sie neben einem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit (diese ist aber nicht zwingend notwendig).

Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Für die Rücksendung bedenken Sie bitte die Postlaufzeiten. Für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen müssen Sie als Wahlberechtigte bzw. Wahlberechtigter Sorge tragen. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Gemeinde abzugeben und nicht auf dem Postweg zurückzusenden. Wollen Sie den Postweg nutzen, so sollten die Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, am Mittwoch, den 19. Februar 2025, bei der Post aufgegeben haben.

Der rote Wahlbriefumschlag für die Bundestagswahl kann am Wahlsonntag noch bis 18 Uhr im Rathaus, Markt 1, 53783 Eitorf abgegeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale im Gemeindegebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.

Briefwahlunterlagen können schriftlich und mündlich beantragt werden. Zur Form der schriftlichen Beantragung gehören: Brief – Fax – E-Mail – Online-Vordruck. Mündliche Beantragung heißt persönlich Vorort. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.

Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen ONLINE zu beantragen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen ONLINE mit dem abgedruckten QR-Code oder schriftlich beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen formlos zu beantragen. Geben Sie bitte hierfür Familienname, Vornamen, Wohnanschrift (Meldeadresse) und Geburtsdatum an und senden Sie den Antrag

  • an Gemeinde Eitorf, Wahlamt, Markt 1, 53783 Eitorf.
  • an wahlen@eitorf.de
  • an die Fax-Nr. 02243 89179
Bundestagswahl - Übersicht der Wahllokale

Bezirk

Wahllokal

010-Eitorf-Merten

Kindergarten Merten, Kirchweg 5, 53783 Eitorf-Merten

020-Eitorf-Bohlscheid

Foyer Siegtal-Gymnasium, Am Eichelkamp 8, 53783 Eitorf

030-Eitorf-Halft

Straßenmeisterei, Halfter Str. 22, 53783 Eitorf-Halft

040-Eitorf-Alzenbach

Grundschule Alzenbach, Canisiusstraße 61, 53783 Eitorf

050-Eitorf-Obenroth-Käsberg-Bitze

Kindergarten Bitze, In der Gräfenwiese 28, 53783 Eitorf-Bitze

060-Eitorf-östl. Mühleip/Eitorfer Schweiz

Grundschule Mühleip, Oberer Eingang, Linkenbacher Str. 13, 53783 Eitorf-Mühleip

070-Eitorf-westl. Mühleip/Obereip

Grundschule Mühleip, Unterer Eingang, Linkenbacher Str. 13, 53783 Eitorf-Mühleip

080-Eitorf-Irlenborn

Hotel Gut Heckenhof, Heckerhof 5, 53783 Eitorf-Irlenborn

090-Eitorf-Harmonie

Grundschule Harmonie, Raum 9, St.-Martins-Weg 5, 53783 Eitorf

100-Eitorf-Nord

NWZ Leonardo - Siegtal-Gymnasium, Am Eichelkamp 2, 53783 Eitorf

110-Eitorf-Ost

Gemeindebücherei, Siegstr. 63, 53783 Eitorf

120-Eitorf-Höhenstein-Huckenbröl

Siegtalhaus Heimatverein, Bergstr. 8, 53783 Eitorf

130-Eitorf-Hospitalstr./Maiberg

Seniorenzentrum Eitorf, Hospitalstraße 5, 53783 Eitorf

140-Eitorf-Süd

Berufskolleg Eitorf, Schoellerstr. 31, 53783 Eitorf

150-Eitorf-West

Grundschule Harmonie, Foyer, St.-Martins-Weg 5, 53783 Eitorf

160-Eitorf-Mitte

Biologische Station, Robert-Rösgen-Platz 1, 53783 Eitorf

Briefwahlvorstände

Rathaus, Markt 1, 53783 Eitorf

Wahlhelfende

Wahlhelfende gesucht für die Bundestags- und Kommunalwahl

Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Bei der Bundestagswahl: alle am Wahltag volljährigen deutschen Staatsangehörige, die für die Wahl zum Bundestag wahlberechtigt sind.
Bei den Kommunalwahlen: alle am Wahltag mindestens 16 Jahre alten EU-Staatsangehörige, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.

Die Aufgaben von Wahlhelfer*innen:

  • Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherstellen
  • Nach Wahlschluss die Stimmzettel auszählen und das Wahlergebnis feststellen

Ablauf und Rahmenbedingungen:
Die Wahl findet von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Dies dauert erfahrungsgemäß 1-3 Stunden. Obwohl der Wahltag lang erscheint, wird in der Regel ein Schichtdienst eingerichtet, der ausreichend Pausen von ca. 3-5 Stunden ermöglicht.

Ihre Vorteile:
Die Tätigkeit ist nicht nur eine wertvolle Erfahrung, sondern wird auch honoriert: Die Gemeinde Eitorf zahlt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.

So können sich Interessierte melden:

Kommunalwahl

Informationen folgen

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