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Befristete Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 im Zuge der Bekämpfung der Corona-Folgen ein Konjunkturpaket beschlossen. Darin ist festgeschrieben, dass die Umsatzsteuer befristet vom 01.07. bis 31.12.2020 gesenkt wird. Die Trinkwasserversorgung unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von bisher 7 %. Dieser wird bis zum Jahresende auf 5 % gesenkt.

Die gute Nachricht ist, dass die Kunden der Gemeindewerke Eitorf von dieser Senkung unmittelbar profitieren, da der Steuervorteil eins zu eins an sie weitergegeben wird. Aktiv werden müssen die Kunden dafür nicht. Die Gemeindewerke nehmen alle notwendigen Anpassungen vor. Die Berechnung erfolgt automatisch und wird auf der nächsten Jahresabschlussrechnung ausgewiesen. Die monatlichen Vorausleistungsbeträge („Abschläge“) ändern sich ebenfalls nicht. Zu viel gezahlte Beträge erstatten die Gemeindewerke – wie sonst auch üblich – mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.