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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlagen ist der Gewerbeertrag. Gewerbevorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Gemeinde festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.

Gewerbesteuerhebesatz
Der Hebesatz beträgt 507 v.H.

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Ursula Heuser
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