Telefonummer

Störfall

Bei Störfällen bei der öffentlichen Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserentsorgung erreichen Sie die Gemeindewerke jederzeit telefonisch.


Für die Beseitigung von Verstopfungen des privaten Hausanschlusses oder der privaten Abwasserleitungen im Haus sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Erst an der Grundstücksgrenze zur Straße beginnt der Zuständigkeitsbereich der Gemeindewerke. Auch die Störungen der Wasserversorgungsanlage hinter dem öffentlichen Wasserzähler im Haus sind Sache des Eigentümers. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in diesen Schadensfällen gerne.