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FAQ –  Häufig gestellte Fragen zur möglichen Bombenentschärfung

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um einen möglichen Bombenfund, die Sicherheitszone und eine eventuell notwendige Evakuierung. For information in English, please see the English version of our FAQs.


Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?

Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg sind nach wie vor eine große Gefahr. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z. B. bei Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko. Bei einem konkreten Bombenfund müssen unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden, um dieses Risiko schnellstmöglich zu beseitigen.
Werden aufgrund von Luftbildauswertungen Bombenblindgänger im Untergrund vermutet, wird zunächst durch geplante Bohrsondierungen vor Ort überprüft, ob tatsächlich eine Bombe vorhanden ist. Ist dies der Fall entscheidet der Kampfmittelbeseitigungsdienst, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird und wie groß die Sicherheitszone bzw. der Sicherheitsradius sein muss.

Was bedeutet „Sicherheitszone“ bzw. „Sicherheitsradius“?

Die Sicherheitszone bzw. der Sicherheitsradius beschreibt das Gebiet, in dem während der Entschärfung kein Aufenthalt erlaubt ist. Alle Straßen und Zufahrtswege zur Sicherheitszone werden für die Evakuierung gesperrt. Fahrzeuge aller Art, auch Busse und Bahnen dürfen während der Sperrung nicht in die Sicherheitszone fahren. Zum Verlassen der Sicherheitszone kann aber hinausgefahren werden.

Wie wird die Größe der Sicherheitszone festgelegt?

Die Größe der Sicherheitszone die evakuiert werden muss hängt von der Größe, dem Zünder und der vorgefundenen Tiefe des Bombenblindgängers ab und wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgegeben. Die Gemeinde Eitorf hat dann die Aufgabe diese Sicherheitszone zu evakuieren, damit sie zum Zeitpunkt der Entschärfung menschenleer ist.

Wo erhalte ich am 20.10.2026 Informationen zum aktuellen Stand?

Die Gemeinde Eitorf wird am 20.10.2026 fortlaufend auf ihrer Website sowie in den sozialen Medien über den aktuellen Sachstand informieren. Im Fall eines Bombenfundes wird die notwendige Evakuierung auch hier auf der Website angekündigt. Verfolgen Sie auch die Berichterstattung der lokalen Medien wie Zeitung und Radio. Telefonische Informationen erhalten Sie über das Bürgertelefon unter 02243 / 89200.

Kann ich meinen Arbeitsplatz in der Sicherheitszone aufsuchen?

Zunächst sicher ja, solange noch nicht feststeht, ob tatsächlich die Entschärfung einer Bombe notwendig wird. Sobald dies aber feststeht, müssen auch die Arbeitsplätze in der Sicherheitszone verlassen werden. Sie werden nach dem Fund einer Bombe durch Lautsprecherdurchsagen und über die Medien hierüber informiert. Eine Bombenentschärfung mit notwendiger Evakuierung ist dann ein Fall von höherer Gewalt und unterliegt dem Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber zu tragen hat. Der Arbeitnehmer hat (nach § 615 S. 1 BGB) für die Sicherung seines Lebensunterhaltung Anspruch auf die Vergütung – auch wenn er die Arbeitsleistung wegen der Evakuierung (zeitweise) nicht erbracht hat.

Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Sperrungen und Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?

Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.

Wo findet die Ferienbetreuung am 20. Du 21.10.2026 der OGS Mosaikschule Eitorf + Harmonie statt?

Für diese beiden Tagen wird die Ferienbetreuung vorsorglich in die Grundschule Mühleip verlegt.

Werden Kitas geschlossen

Für die Kindergärten die innerhalb der möglicherweise Sicherheitszone liegen, ergeben sich für den 20. und 21.10.2026 organisatorische Änderungen, die über die jeweilige Einrichtung bekannt gegeben werden.

Warum muss ich meine Wohnung verlassen?

Wenn Sie sich in der Sicherheitszone befinden, müssen Sie diesen Bereich verlassen bzw. evakuiert werden. Dies ist notwendig, da von Bombenblindgängern eine große Gefahr ausgeht. Grundsätzlich handelt es sich um noch zündfähige Sprengkörper. Um Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung auszuschließen, dürfen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in der Nähe der Bombe aufhalten. Die Ordnungsbehörde ist verpflichtet, alle Personen aufzufordern den betroffenen Bereich zu verlassen. Erst dann kann mit der Entschärfung begonnen werden. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten und beschleunigt die Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Darf man auf eigene Gefahr zuhause bleiben?

Nein, die betroffene Sicherheitszone muss evakuiert werden. Wird die Bombenentschärfung durch Anwohner behindert oder verzögert, weil sie die Sicherheitszone nicht verlassen wollen, kann gegen sie ein Bußgeld verhängt werden.

Wann muss ich meine Wohnung bzw. meinen Arbeitsplatz verlassen?

Sie werden nach dem Fund einer Bombe durch Lautsprecherdurchsagen und über die lokalen Medien informiert. Informationen finden Sie dann auch auf der Homepage der Gemeinde Eitorf unter www.eitorf.de. Stellen Sie sich dann darauf ein, Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz kurzfristig verlassen zu müssen. Die Ordnungskräfte werden von Haus zu Haus gehen und Sie dazu auffordern. Sollten Sie sich vor der konkreten Sperrung außerhalb der Sicherheitszone befinden, kommen Sie während der Zeit für die Evakuierung und die Entschärfung nicht mehr zu Ihrer Wohnung oder Ihrer Arbeitsstelle.

Wie lange muss ich meine Wohnung verlassen?

Wie lange der Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Einsatz benötigt, kann vorab nicht gesagt werden. Die Entschärfung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden. Zwar sind der jeweilige Sprengmeister und sein Team Experten auf ihrem Gebiet, jedoch machen die lokalen Gegebenheiten jede Entschärfung einzigartig. Hier geht präzises Arbeiten und Sicherheit vor Geschwindigkeit. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge leisten, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen können.

Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb Ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind vorher aber nicht möglich. Sie werden über die lokalen Medien, die Homepage der Gemeinde Eitorf und in der Betreuungsstelle in der Mosaikschule Harmonie über die Beendigung der Sperrungen und die Aufhebung der Evakuierung informiert.

Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie z.B.:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Geldkarte/Bargeld
  • medizinische Dokumente.

Aber auch ein Mobilfunkgerät, wichtige Medikamente, Spezialverpflegung, spezielle Nahrung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollten mit.

Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsgeräte, da der Aufenthalt außerhalb der Sicherheitszone einige Stunden dauern kann.

Wo kann man sich melden, wenn ich hilfsbedürftige/pflegbedürftige Personen kenne?

In der Regel werden hilfebedürftige oder pflegebedürftige Menschen durch einen ambulanten Pflegedienst betreut. Dieser regelt in der Regel den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte dies nicht der Fall sein, dann können solche Personen bei der Gemeinde gemeldet werden. Rufen Sie unter der Telefonnummer 02243 / 89121 an.

Was tue ich, wenn ich meine Wohnung nicht eigenständig verlassen kann?

Soweit Betroffene besondere (medizinische) Hilfe benötigen und ihre Wohnung nur mit fremder Hilfe verlassen können, bittet die Gemeinde Eitorf um frühzeitige Mitteilung. Insbesondere denken wir dabei an schwerbehinderte Menschen mit starker Einschränkung der Bewegungsfähigkeit sowie an bettlägerige bzw. pflegebedürftige Personen.
Wir sprechen dann mit dem Rettungsdienst. Von dort wird ggf. ein Krankentransport organisiert für eine vorübergehende Aufnahme in einem Krankenhaus oder Pflegeheim. Bitte teilen Sie uns auch besondere Anforderungen z.B. Liegendtransport, Schwerlastrettungswagen oder eine notwendige ärztliche Betreuung während der Fahrt mit. Rufen Sie uns unter 02243 / 89121 an.

Ich habe keine Möglichkeit, während der Evakuierung bei Angehörigen oder Freunden unterzukommen: Wo kann ich bleiben?

Für diejenigen, die nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen können richtet die Gemeinde Eitorf eine Betreuungsstelle ein. Diese wird in der

Mosaikschule Harmonie, Sankt-Martins-Weg 5, Eitorf

eingerichtet. Dort können Sie sich aufhalten und werden mit dem Nötigsten versorgt. Sollten Sie oder Familienmitglieder aber auf spezielle Nahrung und Getränke, wie z.B. Babynahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen bringen Sie diese bitte mit.

Wie sollte ich meine Wohnung hinterlassen?

Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung, ihren Betrieb "urlaubsreif" hinterlassen.

Das bedeutet:

  • Licht, PC, Fernseher und Radio ausschalten
  • Kerzen ausmachen
  • Wasserhähne schließen
  • Gas- und Elektroherde ausschalten
  • Fenster und Türen schließen
  • die Haustür abschließen.

Das Auto sollte ggf. mitgenommen und außerhalb der Sicherheitszone abgestellt werden.

Was passiert mit meinen Haustieren?

Im Regelfall können und sollen die Haustiere in der Wohnung zurückbleiben. Wenn das nicht möglich ist, organisieren Sie frühzeitig selbst eine andere Unterbringungsmöglichkeit z.B. bei Freunden oder in einer Hundepension. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, können Sie Ihr Haustier in einer Transportbox in die Betreuungsstelle mitbringen. Denken Sie bitte auch an Tiernahrung.
Sobald die Sicherheitszone eingerichtet ist, können Sie nicht mehr in Ihre Wohnung gelangen und auch nicht mehr Ihr Haustier aus Ihrer Wohnung holen. Es werden in diesen Fällen auch keine Ausnahmen gemacht.

Wer sein Haustier nicht zurücklassen kann, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen.

Muss ich Angst vor Diebstahl oder Plünderung haben?

Manche befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung in der Sicherheitszone präsent sein. Außerdem werden alle Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt und überwacht. Während der Entschärfung selbst müssen aber auch die Polizisten die Sicherheitszone verlassen.

Warum sind MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes und die Polizei vor Ort präsent?

Zahlreiche MitarbeiterInnen vom Ordnungsamt, Polizisten und Feuerwehrleute sind an einem solchen Tag im Einsatz. Sie überprüfen u. a., ob alle Einwohner die Sicherheitszone verlassen haben. Sie kontrollieren Grundstücke und Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Ziel ist, dass die Sicherheitszone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelbeseitigungsdienst mit der Entschärfung beginnen.
Außerdem bestreift und überwacht die Polizei zum Schutz des privaten Eigentums solange wie möglich die Sicherheitszone.

Wie wird sichergestellt, dass sich während der Evakuierung niemand in der Sicherheitszone aufhält?

Zahlreiche MitarbeiterInnen vom Ordnungsamt, Polizisten und Feuerwehrleute werden im Einsatz sein und die gesamte Sicherheitszone überprüfen. Erst wenn die Überprüfung vollständig abgeschlossen ist, wird mit der Entschärfung begonnen.

Wie erfahre ich, dass die Sicherheitszone eingerichtet bzw. aufgehoben wird?

Die Gemeinde Eitorf informiert am 20.10.2026 fortlaufend auf ihrer Internetseite www.eitorf.de und die sozialen Medien über die weitere Entwicklung. Auch die Einrichtung der Sicherheitszone, der Beginn der Evakuierung aber auch die Aufhebung der Evakuierung wird hier mitgeteilt. Außerdem werden die Informationen über die sozialen Medien, Rundfunk und Presse zeitnah weitergegeben.

Telefonische Informationen erhalten Sie über das Krisen- und Gefahrentelefon unter 02243 / 89200.

Bitte verzichten sie auf Anrufe auf die Notrufnummern 110 oder 112. Diese Rufnummern sind allein Notrufen vorbehalten.

Gibt es Entschädigungszahlungen aufgrund der angeordneten Evakuierung?

Eine Bombenentschärfung mit notwendiger Evakuierung ist ein Fall von höherer Gewalt und löst daher keine Entschädigungsleistungen aus.
Der Arbeitnehmer hat (nach § 615 S. 1 BGB) für die Sicherung seines Lebensunterhaltung Anspruch auf die Vergütung – auch wenn er die Arbeitsleistung wegen der Evakuierung (zeitweise) nicht erbracht hat.

Ist die Polizeiwache erreichbar?

Auch die Polizeiwache Eitorf wäre am 20. bzw. 21.10.2026 von einer möglichen Evakuierung betroffen und muss – sollte sich der Verdacht eines Bombenblindgängers bestätigen – evakuiert werden. Die Polizei ist aber selbstverständlich rund um die Uhr telefonisch erreichbar.

Wie wird während der Räumungsphase die notfallärztliche Versorgung bzw. der Brandschutz innerhalb der Sperrzone sichergestellt?

Auch wenn die Sperrzone schon eingerichtet ist, können selbstverständlich Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge mit Sondersignal zu möglichen Einsatzorten innerhalb der Sperrzone gelangen.

Ist die medizinische Versorgung im Eitorfer Krankenhaus sichergestellt?

Grundsätzlich ist auch am 20. und 21.10.2026 die medizinische Versorgung im Krankenhaus Eitorf gewährleistet, da das Krankhaus außerhalb der Sicherheitszone von 500 m liegt. Deshalb muss es nicht evakuiert werden.

Warum fliegen während der Räumungsphase Drohnen über die Sperrzone?

Polizei und Feuerwehr werden mit eigenen Drohnen die Evakuierung der Sperrzone aus der Luft beobachten und überwachen.

Warum bleibt das Rathaus am 20. und 21. Oktober geschlossen?

An diesem Tag arbeiten die Beschäftigten im Rathaus regulär, solange nicht feststeht, ob die Evakuierung der Sicherheitszone notwendig wird. Ist dies der Fall, müssen alle Beschäftigten bei den unterschiedlichsten Aufgaben mithelfen, damit die Entschärfung des Bombenblindgängers zeitnah erfolgen kann. Sie werden dabei von Kräften der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste unterstützt.
An den beiden Tagen sind die Mitarbeiter des Rathauses telefonisch oder per Mail erreichbar.