Information

Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „Eitorfer Kirmes 2026“

Mitmachen, Kirmesmomente festhalten und gewinnen!


Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel und Fotowettbewerb anlässlich der Eitorfer Kirmes 2026

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels und Fotowettbewerbs ist die Gemeinde Eitorf.

Das Gewinnspiel wird über die Social-Media-Auftritte der Gemeinde Eitorf auf Instagram und Facebook durchgeführt. Es steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

2. Teilnahme

Im Rahmen der Eitorfer Kirmes 2026 finden insgesamt fünf separate Verlosungen statt.

Die erste Verlosung erfolgt unter den Personen, die den entsprechenden Gewinnspielbeitrag der Gemeinde Eitorf vom Samstag auf Instagram oder Facebook liken.

Die vier weiteren Verlosungen erfolgen im Rahmen des Fotowettbewerbs auf Grundlage der veröffentlichten Kirmesfotos.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Eitorf sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Mit der Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

3. Erste Verlosung – Samstag

An der ersten Verlosung nehmen alle Personen teil, die den von der Gemeinde Eitorf am Samstag zum Gewinnspiel veröffentlichten Beitrag auf Instagram oder Facebook bis zum Teilnahmeschluss liken.

Teilnahmeschluss ist am Samstag um 17:00 Uhr.

Unter allen bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigungsfähigen Likes des entsprechenden Gewinnspielbeitrags wird die Gewinnerin oder der Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt.

Zu gewinnen gibt es eine Eitorf-Tasse gefüllt mit Fahrchips.

Das Teilen des Beitrags sowie das Markieren anderer Personen in den Kommentaren ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme oder den Gewinn.

Die Auslosung erfolgt nach Teilnahmeschluss am Samstag.

4. Foto-Verlosungen am Sonntag, Montag und Dienstag

Im Anschluss an die erste Verlosung finden drei weitere Verlosungen mit Fotos von der Eitorfer Kirmes statt.

Teilnehmen können Personen, die während der Eitorfer Kirmes 2026 ein selbst aufgenommenes Foto von der Kirmes auf Instagram oder Facebook veröffentlichen und dabei den offiziellen Social-Media-Auftritt der Gemeinde Eitorf markieren.

Das Foto muss am jeweiligen Kirmestag veröffentlicht werden. Maßgeblich für die Teilnahme an der jeweiligen Auslosung ist der Tag der Veröffentlichung.

Die Auslosungen erfolgen wie folgt:

  • Sonntag: Verlosung unter den teilnahmeberechtigten Fotos vom Samstag
  • Montag: Verlosung unter den teilnahmeberechtigten Fotos vom Sonntag
  • Dienstag: Verlosung unter den teilnahmeberechtigten Fotos vom Montag

Bei jeder dieser drei Verlosungen gibt es eine Eitorf-Tasse gefüllt mit Fahrchips zu gewinnen.

Die Fotos werden nicht nach Qualität, Gestaltung oder Motiv bewertet. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden jeweils per Zufallsprinzip ermittelt.

5. Fünfte Verlosung – Feuerwerk-Special

Zum Abschluss findet eine fünfte Verlosung mit Fotos vom Abschlussfeuerwerk der Eitorfer Kirmes 2026 statt.

Teilnehmen können Personen, die ein selbst aufgenommenes Foto vom Abschlussfeuerwerk auf Instagram oder Facebook veröffentlichen und dabei den offiziellen Social-Media-Auftritt der Gemeinde Eitorf markieren.

Teilnahmeschluss für diese Verlosung ist Mittwoch um 14:00 Uhr. Berücksichtigt werden alle teilnahmeberechtigten Feuerwerksfotos, die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht wurden und bei denen die Gemeinde Eitorf entsprechend markiert wurde.

Für diese Verlosung gelten im Übrigen dieselben Teilnahmebedingungen wie für die vorherigen Foto-Verlosungen.

Auch die Feuerwerksfotos werden nicht nach Qualität, Gestaltung oder Motiv bewertet. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per Zufallsprinzip ermittelt.

Zu gewinnen gibt es einen Gutschein der Firma WECO.

6. Anforderungen an die Fotos und Rechte Dritter

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen selbst zur Veröffentlichung des eingereichten Fotos berechtigt sein.

Beim Fotografieren und Veröffentlichen sind insbesondere die Persönlichkeits- und Bildrechte anderer Personen zu beachten. Sind Personen gezielt und erkennbar Hauptmotiv einer Aufnahme, muss die Veröffentlichung rechtlich zulässig sein und eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung vorliegen.

Insbesondere dürfen keine fremden Kinder oder Jugendlichen gezielt und erkennbar abgebildet und im Rahmen des Wettbewerbs veröffentlicht werden.

Bei Fotos eigener Kinder oder anderer minderjähriger Personen müssen die für die Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen.

Für die Einhaltung der Rechte Dritter sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.

7. Unzulässige Inhalte und Ausschluss

Die Gemeinde Eitorf behält sich vor, Beiträge und Fotos von der Teilnahme auszuschließen und nicht weiterzuverwenden oder zu teilen, wenn diese gegen diese Teilnahmebedingungen, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

Dies gilt insbesondere für beleidigende, diskriminierende, rassistische, extremistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende, pornografische, sexualisierte, jugendgefährdende oder anderweitig rechtswidrige Inhalte sowie bei Verletzungen von Urheber-, Persönlichkeits-, Bild- oder sonstigen Rechten Dritter.

Bestehen begründete Zweifel daran, dass erforderliche Rechte oder Einwilligungen vorliegen, kann die Gemeinde Eitorf den betreffenden Beitrag von der Teilnahme ausschließen.

8. Verwendung der eingereichten Fotos

Mit der Teilnahme an einer der Foto-Verlosungen räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gemeinde Eitorf ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Foto ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der eingereichten Fotos im Zusammenhang mit der Durchführung und Nachberichterstattung des Fotowettbewerbs und der Eitorfer Kirmes 2026. Die Gemeinde Eitorf darf die Fotos hierzu insbesondere auf ihrer Internetseite und ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen sowie in Fotozusammenstellungen, Beiträgen, Storys, Reels und Videos zur Eitorfer Kirmes 2026 verwenden.

Hierzu dürfen die Fotos im für die jeweilige Veröffentlichung technisch und gestalterisch erforderlichen Umfang zugeschnitten, skaliert und in entsprechende Foto- oder Videogestaltungen eingebunden werden. Eine sinnentstellende Bearbeitung erfolgt nicht.

Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin bzw. dem Fotografen.

Soweit technisch und organisatorisch möglich, kann bei einer Veröffentlichung auf den jeweiligen Social-Media-Account der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers verwiesen werden.

Eine darüber hinausgehende Verwendung der Fotos für andere Veranstaltungen oder allgemeine Werbezwecke der Gemeinde Eitorf ist von diesen Teilnahmebedingungen nicht umfasst.

9. Gewinnerermittlung und Gewinnübergabe

Die Gewinnerinnen und Gewinner der insgesamt fünf Verlosungen werden jeweils per Zufallsprinzip unter allen für die jeweilige Verlosung teilnahmeberechtigten Personen ermittelt.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden über Instagram bzw. Facebook benachrichtigt oder über den jeweiligen Social-Media-Beitrag zur Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Eitorf aufgefordert.

Die Gewinne werden nach Absprache mit den Gewinnerinnen und Gewinnern übergeben.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen.

Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb einer von der Gemeinde Eitorf mitgeteilten angemessenen Frist oder kann der Gewinn nicht rechtzeitig übergeben werden, behält sich die Gemeinde Eitorf vor, den Gewinn erneut auszulosen.

10. Übersicht der fünf Verlosungen

  1. Samstag: Eine Eitorf-Tasse gefüllt mit Fahrchips unter allen teilnahmeberechtigten Likes des Gewinnspielbeitrags vom Samstag. Teilnahmeschluss: Samstag, 17:00 Uhr.
  2. Sonntag: Eine Eitorf-Tasse gefüllt mit Fahrchips unter den teilnahmeberechtigten Kirmesfotos vom Samstag.
  3. Montag: Eine Eitorf-Tasse gefüllt mit Fahrchips unter den teilnahmeberechtigten Kirmesfotos vom Sonntag.
  4. Dienstag: Eine Eitorf-Tasse gefüllt mit Fahrchips unter den teilnahmeberechtigten Kirmesfotos vom Montag.
  5. Feuerwerk-Special: Ein Gutschein der Firma WECO unter den teilnahmeberechtigten Fotos vom Abschlussfeuerwerk. Teilnahmeschluss: Mittwoch, 14:00 Uhr.

11. Datenschutz

Im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet die Gemeinde Eitorf die personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Verlosung erforderlich sind.

Hierzu können insbesondere der öffentlich sichtbare Profil- bzw. Accountname, die Teilnahmehandlung (z. B. das Liken des Gewinnspielbeitrags), der veröffentlichte Beitrag bzw. das Foto sowie bei Gewinnerinnen und Gewinnern die zur Kontaktaufnahme und Gewinnübergabe erforderlichen Kontaktdaten gehören.

Die Daten werden zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie – soweit dies nach diesen Teilnahmebedingungen vorgesehen ist – zur Veröffentlichung und Berichterstattung über den Fotowettbewerb verwendet.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in den Datenschutzhinweisen der Gemeinde Eitorf zu finden.

12. Sonstiges

Die Gemeinde Eitorf behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen.