Aktuelles • 29. Januar

Grundsteuerreform 2025

Die Reform der Grundsteuer zum 01.01.2025 verändert die bis 2024 geltende Grundsteuererhebung grundsätzlich.


Ab dem 01.01.2025 gilt in der Gemeinde Eitorf ein Hebesatz von 960 % für die Grundsteuer B und von 330 % für die Grundsteuer A. Der Versand der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Gemeinde Eitorf erfolgt ab dem 27.01.2025.

Zusätzlich können ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform in NRW bei der Finanzverwaltung NRW unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

Eine Zusammenfassung kann beim Städte- und Gemeindebund NRW unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.kommunen.nrw/themen-projekte/grundsteuer.html

Bei Fragen/Einwendungen zu ihrem Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Siegburg unter 02241/105-1959.

Unter folgenem Video erhalten Sie alle weiteren Informationen:

Weitere Informationen folgen in Kürze!