Aktuelles • 5. Februar

Übermittlung von Meldedaten widersprechen

Jährlich haben die Kommunen durch ortsübliche Bekanntmachung die Bürger über die Möglichkeit des Widerspruchs zur Weitergabe und Übermittlung von diesen Daten hinzuweisen. Die Bekanntmachung ist kürzlich erfolgt.

 


In regelmäßigen Abständen werden Daten aus dem Meldeprogramm an die untenstehende Stelle weitergeleitet. Der Übermittlung der Meldedaten kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner ohne Angabe von Gründen gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz widersprechen.

Gemäß § 50 Absatz 5 B (BMG) gibt es die Möglichkeit der Übermittlung an folgende Stellen zu widersprechen:

  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtigen Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
  • an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang und Abstimmungen
  • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen gem. § 50 Abs. 5 BMG schriftlich widersprochen haben. Hierzu wenden Sie sich bitte ggf. an die Gemeindeverwaltung Eitorf, Markt 1, 53783 Eitorf (Bürgeramt in Zimmer 8-10, meldeamt@eitorf.de, 02243/89-114,-115,-116) oder nutzen Sie die Online-Möglichkeit unter https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12592/show