In regelmäßigen Abständen werden Daten aus dem Meldeprogramm an die untenstehende Stelle weitergeleitet. Der Übermittlung der Meldedaten kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner ohne Angabe von Gründen gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz widersprechen.
Gemäß § 50 Absatz 5 B (BMG) gibt es die Möglichkeit der Übermittlung an folgende Stellen zu widersprechen:
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtigen Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
- an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang und Abstimmungen
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen gem. § 50 Abs. 5 BMG schriftlich widersprochen haben. Hierzu wenden Sie sich bitte ggf. an die Gemeindeverwaltung Eitorf, Markt 1, 53783 Eitorf (Bürgeramt in Zimmer 8-10, meldeamt@eitorf.de, 02243/89-114,-115,-116) oder nutzen Sie die Online-Möglichkeit unter https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12592/show