Verwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte
der Gemeinde Eitorf

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,
ich freue mich, dass Sie sich über das Angebot der Gleichstellungsstelle informieren möchten. Auf dieser Seite stelle ich Ihnen die Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsarbeit, sowie aktuelle Projekte vor. Sie finden auch weiterführende Links zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Frauenorganisationen. Wünschen Sie eine Beratung in einem Einzelgespräch, zum Beispiel wegen beruflichem Wiedereinstieg, Trennung usw. oder möchten Sie gerne als Tagespflegeperson tätig werden bzw. suchen Sie für Ihr Kind eine geeignete Tagespflegeperson? Dann rufen Sie mich an oder vereinbaren vorher telefonisch einen Termin mit mir. Sie haben Anregungen oder Kritik zu den Infos auf dieser Seite? Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!

Ihre Doris Thimm

KONTAKT

Gleichstellungsbeauftrage
der Gemeinde Eitorf

Doris Thimm
Markt 1
53783 Eitorf

T: 02243 89-183
F: 02243 89-179
doris.thimm@eitorf.de

Ziele der Gleichstellungsarbeit
  • Gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
  • Abbau der Benachteiligung von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, extern für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eitorf tätig. Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeindeverwaltung mit, die die Belange von Frauen berühren, z.B. Kinderbetreuung, berufliche Orientierung von Mädchen, beruflicher Wiedereinstieg. Eigeninitiativen und Informationen der Gleichstellungsbeauftragten können in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (z.B. Jugendamt) oder anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Das Hauptaufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten besteht in der Bewusstseinsbildung und der Arbeit an Strukturveränderungen, bis die Gleichstellung von Frauen zur Selbstverständlichkeit im öffentlichen und privaten Leben wird.
  • Erfolgreiche Gleichstellungsarbeit setzt Informations-, Kooperations- und Öffentlichkeitsarbeit voraus, d.h. die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauengruppen und anderen Organisationen zusammen, gibt Informationsmaterial weiter oder erstellt eigene Broschüren. Frauenpolitisch wirksame Veranstaltungen, z.B. Seminare, Ausstellungen oder Info-Börsen werden initiiert oder es werden Veranstaltungen anderer Organisationen bekannt gemacht.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte steht - möglichst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Diese dienen insbesondere der Information darüber, wie in der konkreten Situation weiter vorgegangen werden kann, sowie der Vermittlung zu den kommunalen, öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen.
Die Gleichstellungsbeauftragte
  • unterstützt Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • initiiert und unterstützt Frauenförderung innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
  • berät Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben.
  • berät Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden.
  • setzt sich für Mädchenarbeit ein.
  • nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen.
  • bringt der Öffentlichkeit durch geeignete Aktionen und Anregungen den Gleichstellungsgedanken näher.
  • führt Projekte durch, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen beitragen.
  • ist mit regionalen und überregionalen Frauenorganisationen vernetzt.